Notarvertretungen
Tätigkeit als Notar a. D.
Als Notar a. D. mit langjähriger Berufserfahrung bin ich weiterhin als Notarvertreter tätig.
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Ein Notar vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch und gestaltet Verträge, Anträge und Erklärungen.
Ein Notar ist Experte insbesondere für:
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschafts- & Vereinsrecht
Immobilienrecht
Unternehmensnachfolge
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Interesse an einem Vortrag?
Wenn Sie an einem Vortrag von mir interessiert sind oder mich für ein Seminar buchen möchten, schreiben Sie mir gerne über das Kontaktformular. Ich freue mich darauf, meine Expertise mit Ihnen zu teilen und Sie in rechtlichen Fragen zu unterstützen.